Krankenhaus-Ampel auf Rot – erneut verschärfte Corona-Regeln

<Ergänzung> ab Donnerstag 11.11 gilt dementsprechend:

“Für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen Schülerinnen und Schüler ist damit bis 31.12.2021 auch bei roter Corona-Ampel die Teilnahme an Sportangeboten im Innenbereich weiterhin aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule möglich (Ausnahme von 2G).”

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Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet heute (08.11.2021) 609 Corona-Patient*innen auf den bayerischen Intensivstationen. Damit gilt die Stufe Rot der bayerischen Krankenhaus-Ampel.

Für die Sportausübung in Bayern gelten die Vorgaben der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14. Die Verordnung trat am 01. September 2021 in Kraft. Laut dieser Verordnung gelten folgende Regeln für den Sport (rot gekennzeichnet die Änderungen für Stufe Rot):

  • Allgemein: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend, eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen)!
  • Im Freien gilt keine 3G-Regel, auch nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen.
  • Indoor gilt ausnahmslos 3G plus (gelbe Ampelphase) – genesen, geimpft bzw. negative PCR-Testung bzw. ab morgen, 09.11.2021 2G (rote Ampelphase)! Daher müssen die Teilnehmer/Sportler*innen (auch Übungsleiter*innen und Trainer*innen) geimpft bzw. genesen sein!
  • Kinder und Jugendliche: Nach § 3 Abs. 5 der 14. BayISMV sind Kinder unter 12 Jahren Geimpften gleichzusetzen, das Alter muss nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben (weil in der Schule regelmäßig getestet) auch bei freiwilligem 3G+ Zutritt unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus (gelbe Ampelphase).
    Bei 2G (ab morgen 09.11.2021 im Stadtgebiet München) haben Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren nur dann Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind.